Ordination
Facharztzentrum Votivpark
Öffentliche Erreichbarkeit
U2, D, 1, 37, 38, 41, 42, 71, 43, 44, 1A, 40A - Schottentor
43, 44 - Landesgerichtsstraße
Ordinationszeiten
Mo und Do 15:00 – 20:00
Voranmeldung
unter Tel: 01/402 22 22
Mo durchgehend 8:00 - 19:00
Di - Fr 14:00 - 19:00
Was ist ein Wahlarzt?
Was ist ein Wahlarzt?
Wahlärzte haben keine Kassenverträge zu den Krankenversicherungsträgern. Patienten von Wahlärzten sind daher gleichsam Privatpatienten.
Der Vorteil liegt in geringeren Wartezeiten, persönlicher Betreuung, ausreichend Zeit für Gespräch, Untersuchung sowie ausführliche Beratung.
Wahlärzte haben keine Kassenverträge zu den Krankenversicherungsträgern. Patienten von Wahlärzten sind daher gleichsam Privatpatienten.
Der Vorteil liegt in geringeren Wartezeiten, persönlicher Betreuung, ausreichend Zeit für Gespräch, Untersuchung sowie ausführliche Beratung.
Kostenerstattung
Kostenerstattung
Den Patienten wird von Wahlärzten eine Rechnung ausgestellt. Nach Bezahlung wird diese bei der Krankenkasse im Original mit dem Antrag auf Kostenersatz eingereicht.
Die Höhe der Kostenrückerstattung ist bei den Krankenkassen unterschiedlich. Beispielsweise erhalten Patienten, die bei der Wiener Gebietskrankenkasse versichert sind, maximal 80 Prozent von dem, was die Kasse einem Vertragsarzt zahlen würde, hätte die Patientin oder der Patient einen solchen aufgesucht.
Den Patienten wird von Wahlärzten eine Rechnung ausgestellt. Nach Bezahlung wird diese bei der Krankenkasse im Original mit dem Antrag auf Kostenersatz eingereicht.
Die Höhe der Kostenrückerstattung ist bei den Krankenkassen unterschiedlich. Beispielsweise erhalten Patienten, die bei der Wiener Gebietskrankenkasse versichert sind, maximal 80 Prozent von dem, was die Kasse einem Vertragsarzt zahlen würde, hätte die Patientin oder der Patient einen solchen aufgesucht.
Überweisungen und Einweisungen durch den Wahlarzt
Überweisungen und Einweisungen durch den Wahlarzt
Jeder Wahlarzt kann zu einem anderen Wahlarzt oder Kassenarzt überweisen, sowie einen Versicherten in ein Krankenhaus einweisen.
Jeder Wahlarzt kann zu einem anderen Wahlarzt oder Kassenarzt überweisen, sowie einen Versicherten in ein Krankenhaus einweisen.
Verordnungen und Rezepte
Verordnungen und Rezepte
Wahlarztrezepte sind Kassenrezepten gleichgestellt.
Bewilligungspflichtige Medikamente müssen wie in einer Kassenordination bei der Krankenkasse bewilligt werden.
Wahlarztzuweisungen zu physikalischen Therapien sind Kassenzuweisungen gleichgestellt.
Privatverordnung für Heilbehelfe können direkt beim Bandagisten vorgelegt werden.
Wahlarztrezepte sind Kassenrezepten gleichgestellt.
Bewilligungspflichtige Medikamente müssen wie in einer Kassenordination bei der Krankenkasse bewilligt werden.
Wahlarztzuweisungen zu physikalischen Therapien sind Kassenzuweisungen gleichgestellt.
Privatverordnung für Heilbehelfe können direkt beim Bandagisten vorgelegt werden.