Logo

Ordination

Facharztzentrum Votivpark

Innenansicht Facharztzentrum Votivpark
Garnisongasse 7/13 1090 Wien

Öffentliche Erreichbarkeit

U2, D, 1, 37, 38, 41, 42, 71, 43, 44, 1A, 40A - Schottentor

43, 44 - Landesgerichtsstraße

Ordinationszeiten

Mo und Do 15:00 – 20:00

Voranmeldung

unter Tel: 01/402 22 22

Mo durchgehend 8:00 - 19:00

Di - Fr 14:00 - 19:00

https://facharztzentrum-votivpark.at

Was ist ein Wahlarzt?

Was ist ein Wahlarzt?

Wahlärzte haben keine Kassenverträge zu den Krankenversicherungsträgern. Patienten von Wahlärzten sind daher gleichsam Privatpatienten.

Der Vorteil liegt in geringeren Wartezeiten, persönlicher Betreuung, ausreichend Zeit für Gespräch, Untersuchung sowie ausführliche Beratung.

Wahlärzte haben keine Kassenverträge zu den Krankenversicherungsträgern. Patienten von Wahlärzten sind daher gleichsam Privatpatienten.

Der Vorteil liegt in geringeren Wartezeiten, persönlicher Betreuung, ausreichend Zeit für Gespräch, Untersuchung sowie ausführliche Beratung.

Kostenerstattung

Kostenerstattung

Den Patienten wird von Wahlärzten eine Rechnung ausgestellt. Nach Bezahlung wird diese bei der Krankenkasse im Original mit dem Antrag auf Kostenersatz eingereicht.

Die Höhe der Kostenrückerstattung ist bei den Krankenkassen unterschiedlich. Beispielsweise erhalten Patienten, die bei der Wiener Gebietskrankenkasse versichert sind, maximal 80 Prozent von dem, was die Kasse einem Vertragsarzt zahlen würde, hätte die Patientin oder der Patient einen solchen aufgesucht.

Den Patienten wird von Wahlärzten eine Rechnung ausgestellt. Nach Bezahlung wird diese bei der Krankenkasse im Original mit dem Antrag auf Kostenersatz eingereicht.

Die Höhe der Kostenrückerstattung ist bei den Krankenkassen unterschiedlich. Beispielsweise erhalten Patienten, die bei der Wiener Gebietskrankenkasse versichert sind, maximal 80 Prozent von dem, was die Kasse einem Vertragsarzt zahlen würde, hätte die Patientin oder der Patient einen solchen aufgesucht.

Überweisungen und Einweisungen durch den Wahlarzt

Überweisungen und Einweisungen durch den Wahlarzt

Jeder Wahlarzt kann zu einem anderen Wahlarzt oder Kassenarzt überweisen, sowie einen Versicherten in ein Krankenhaus einweisen.

Jeder Wahlarzt kann zu einem anderen Wahlarzt oder Kassenarzt überweisen, sowie einen Versicherten in ein Krankenhaus einweisen.

Verordnungen und Rezepte

Verordnungen und Rezepte

Wahlarztrezepte sind Kassenrezepten gleichgestellt.

Bewilligungspflichtige Medikamente müssen wie in einer Kassenordination bei der Krankenkasse bewilligt werden.

Wahlarztzuweisungen zu physikalischen Therapien sind Kassenzuweisungen gleichgestellt.

Privatverordnung für Heilbehelfe können direkt beim Bandagisten vorgelegt werden.

Wahlarztrezepte sind Kassenrezepten gleichgestellt.

Bewilligungspflichtige Medikamente müssen wie in einer Kassenordination bei der Krankenkasse bewilligt werden.

Wahlarztzuweisungen zu physikalischen Therapien sind Kassenzuweisungen gleichgestellt.

Privatverordnung für Heilbehelfe können direkt beim Bandagisten vorgelegt werden.